Fair-Play im Bikepark

Damit alle Teilnehmer den Bikepark genießen können und auf Ihre Kosten kommen, sind ein paar Regeln zu befolgen.

 

Kurzfassung

Beim Befahren der Mountainbike-Strecken sind die ausgeschilderten Streckenregeln einzuhalten.

Helmpflicht, Protektoren werden empfohlen. Die Strecken führen über technisch schwierig zu befahrenes Gelände, das eine Beherrschung des Rades und technisches Können voraussetzt. Befahren der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr.

Für Unfälle wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Kinder unter 10 Jahren ist die Benützung nur mit erwachsener Begleitperson gestattet. Den Anweisungen des Strecken- und Bergbahnpersonals ist Folge zu leisten. Bei gesperrter Strecke (Signal im Startbereich) gilt ein absolutes Fahrverbot - bei Missachtung der Regeln kann die Liftkarte entzogen werden!

Es gelten die an der Kasse ausgehängten Geschäfts-, Beförderungs- und Betriebsbedingungen der Bergbahnen.

Streckenbeschilderung

Verhaltensregeln

  1. Als Biker trage ich Sorge für die Natur und deponiere jeglichen Abfall nur in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern.
  2. Als Biker benutze ich zur Ausübung meines Sportes nur die dazu markierten Wege und Straßen, beachte die Gebots- & Verbotstafeln und fahre unter keinen Umständen über Wiesen und Felder. Zudem nehme ich zur Kenntnis, dass ich auf Forststraßen zu jeder Zeit mit Gegenverkehr rechnen muss und passe meine Geschwindigkeit dementsprechend an.
  3. Als Biker nehme ich Rücksicht auf Wanderer und Fußgänger und gewähre ihnen stets den Vortritt.
  4. Als Biker benutze ich keine Wildwechsel und Trampelpfade, zudem vermeide ich das Aufscheuchen von Wildtieren.
  5. Als Biker befolge ich die Anweisungen des Bergbahnen Personals und der Bikepark Mitarbeiter und halte mich an die Vorschriften für den Transport des Bikes.
  6. Als Biker übe ich meinen Sport auf eigenes Risiko aus. Ich bin mir bewusst, dass dieser Sport auch mit ungewöhnlichen Risiken verbunden ist und verfüge deshalb über eine persönliche Unfallversicherung und eine Privathaftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten.
  7. Als Biker verpflichte ich mich zum Tragen von vorschriftsgemäßer Schutzkleidung. Das Tragen eines Helmes ist für mich Pflicht.
  8. Unfälle und Sachbeschädigungen werden von mir im Bikeshop oder beim Personal umgehend gemeldet.
  9. Als Biker nehme ich zur Kenntnis, dass der Bikepark Königsberg und die Königsberg-Hollenstein Skilifte GmbH bei Unfällen und Sachbeschädigungen jegliche Haftung vollumfänglich ablehnen.

Sicherheitshinweise

  1. Bei gesperrter Strecke (Signal im Start- & Zielbereich) absolutes Fahrverbot!
  2. Das Befahren der Bikepark Strecken ist nur mit Fahrrädern erlaubt, das Befahren der Strecken mit Motorrädern wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
  3. Die Strecken im Bikepark sind für Wanderer gesperrt (Lebensgefahr!), nur die vorgesehenen Wanderwege benützen.
  4. Auf den Strecken herrscht absolutes Alkoholverbot!
  5. Die Downhill-Strecke ist erfahrenen Mountainbikern vorbehalten.
  6. Wandern/Begehen/Befahren gegen den Streckenverlauf verboten!